Umweltschutz geht vor!

 Der Erhalt einer gesunden Umwelt hängt von jedem Einzelnen ab. Dieser ökologischen Verantwortung sind wir uns bei MJS Air Klima stets bewusst. Daher verwenden wir nur Kältemittel die nach der Halogenverordnung der Bundesregierung zugelassen sind.


Wichtige Information für alle Betreiber von Kälteanlagen

Regelmäßige Dichtheitsprüfung für kältetechnische Anlagen ab einer Kältemittelfüllmenge von 3 kg. Stichtag 04. Juli 2007

Die EU-F-Gase-Verordnung EG 842/2006 des europäischen Parlaments schreibt Betreibern von kältetechnischen Einrichtungen eine regelmäßige Überprüfung auf Dichtheit vor.

Füllmenge Intervall
ab 3 Kg alle 12 Monate
ab 6 Kg (hermetisch abgeschlossene Systeme) alle 12 Monate
ab 30 Kg alle 6/12* Monate
ab 300 Kg alle 3/6** Monate

* Gemäß Artikel 3 Absatz 4 EG-VO 842/2006 können durch die Installation eines automatischen Leckage-Erkennungssystems die Anzahl der Dichtheitsprüfungen halbiert werden.

** Gemäß Artikel 3 Absatz 3 EG-VO 842/2006 haben Betreiber von stationären Kälte- und Klimaanlagen mit einer Füllmenge > 300 kg die Pflicht, ein automatisches Leckage-Erkennungssystem zu installieren.